Der CDU-Gemeindeverband Langeoog begrüßt die klärende Stellungnahme von Bürgermeisterin Heike Horn vom 28. August zum Entschuldungsvertrag. Nun wird es Zeit für verbindliche Regelungen in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz, damit ein einfacher, niedrigschwelliger und digitaler Informationszugang in Zukunft von vornherein und nicht erst auf Aufforderung möglich wird.
Der CDU-Gemeindeverband Langeoog hat daher mit der Ratsgruppe JKSM zwei weitere Anträge für Transparenz und Informationsfreiheit eingebracht. Die Anträge haben die Verabschiedung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung sowie die Überarbeitung der Vorlagen an den Rat zum Ziel. Die Insel-CDU geht nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Stellungnahme davon aus, dass auch Bürgermeisterin Heike Horn diese Anträge unterstützen wird.
Bürgerinnen und Bürger könnten mit Hilfe der vorgeschlagenen Informationsfreiheitssatzung zum Beispiel herausfinden, welche Verträge der Inselgemeinde Rechte und Pflichten auferlegen, wie vergangene Interessenbekundungsverfahren abgelaufen sind, wie sich die Fahrgastzahlen des Eigenbetriebes Schiffahrt entwickelt haben, welche Kosten mit einer baulichen Maßnahme verbunden sind oder auch wieviel die Gemeinde jährlich für die Beleuchtung von Straßen ausgibt.
Im Gegensatz zum derzeitigen Zustand hängt bei Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung eine Auskunft nicht mehr vom guten Willen der Verwaltung ab, sondern es gibt einen verbindlichen Anspruch auf die Information.
Heike Horn hatte bereits vor ihrer Wahl angekündigt, dass sie sich als Bürgermeisterin an den Empfehlungen der Transparency International Deutschland e.V. orientieren werde (Facebook-Post vom 17. Mai 2019). Diese Organisation, die sich u.a. der Korruptionsbekämpfung widmet, befürwortet und empfiehlt die Verabschiedung von kommunalen Informationsfreiheitssatzungen (z.B. Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit). Transparency International Deutschland e.V. fragt z.B. in Audits zur Korruptionsbekämpfung gezielt danach, ob die Kommune durch eine Informationsfreiheitssatzung sicherstellt, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Zugang zu Dokumenten der Kommune erhalten. Der CDU-Gemeindeverband geht davon aus, dass die Bürgermeisterin hier eines ihrer Wahlversprechen einlösen wird.
Unabhängig von Anträgen einzelner Bürger soll auf Langeoog nach dem Willen des CDU-Gemeindeverbandes eine aktive Informationspolitik der Verwaltung verbindlich werden, sodass der Antrag das Prinzip maximaler Öffentlichkeit vorsieht. Es soll die frühestmögliche Online-Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrundeliegenden Informationen umgesetzt werden.
Zudem fordert der CDU-Gemeindeverband in der Ratsgruppe JKSM, dass die Vorlagen für den Rat der Inselgemeinde Langeoog zukünftig so gestaltet werden, dass die finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen der Beschlussvorschläge für die Kommune deutlich zu erkennen sind. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Anschaffung einer Spülmaschine für den Kindergarten die Kosten dieser Spülmaschine anzugeben wären und darüber hinaus, aus welchem Haushaltstitel/Budget die Anschaffung erfolgt und wieviel von dem im Haushaltsplan vorgesehenen Budget noch für Anschaffungen dieser Art zur Verfügung steht. Weiterhin würden die in den Folgejahren entstehenden Wartungskosten angegeben. Als personelle Auswirkung wäre es nur relevant, wenn es zu Einsparungen führen könnte. Organisatorisch würde mehr Zeit für die Kinderbetreuung vorliegen.
Die Langeooger CDU wünscht sich eine lebendige Diskussionskultur auf der Insel. Informationsfreiheit fördert die öffentliche Meinungsbildung und macht das Handeln der öffentlichen Stellen nachvollziehbar. Sie ist unabdingbar für eine transparente und offene Gesellschaft. Informationsfreiheit ist dabei auch ein Mittel zur Kontrolle politischer Prozesse. Sie kann Korruption vorbeugen, erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Verwaltung. Der freie Informationsfluss durch die Gemeinde stärkt und belebt die Demokratie, weil er Mitbestimmung möglich macht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen von Entscheidungen und Beschlüssen hat, kann diese auch im Sinne demokratischer Prozesse effektiv beeinflussen und mitgestalten. Darüber hinaus macht ein Überblick über die einmaligen und/oder laufenden Kosten sowie die personellen und organisatorischen Auswirkungen einer Entscheidung Politik nachvollziehbarer.
Niedersachsen ist (neben Bayern) eines von zwei Bundesländern, in denen es bisher kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. In allen anderen Bundesländern existieren bereits Regelungen, die einen Informationszugang für Bürger sicherstellen. Unabhängig von der fehlenden gesetzlichen Regelungen auf Landesebene erlaubt das Kommunalverfassungsgesetz den Kommunen, jeweils eigenständig sogenannte Informationsfreiheitssatzungen zu verabschieden. Von diesem Recht haben in Niedersachsen bereits Kommunen verschiedener Größe Gebrauch gemacht, z.B. die Städte Oldenburg und Lingen, die Samtgemeinde Dahlenburg, die Gemeinden Stuhr und Wallenhorst oder der Landkreis Hameln-Pyrmont.
Mit der Verabschiedung einer solchen Satzung kann die Inselgemeinde Langeoog schon jetzt, unabhängig von der Landesebene, konkret etwas für Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung tun.
Weiterführende Informationen: