Bürgermeisterin und Ratsmehrheit blockieren Beratung von CDU-Antrag

Worum geht es? In der Ratssitzung am vergangenen Dienstag, 26. September 2023, hat die Ratsmehrheit aus der Gruppe LPR & Garrels mit der Stimme der Bürgermeisterin die Beratung des CDU-Antrags zur Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung blockiert und nicht zur Beratung im Ausschuss zugelassen.

Was bedeutet das? Bürgerinnen und Bürger haben damit weiterhin keinen verbindlichen Anspruch darauf, dass die Verwaltung Informationen zur Verfügung stellt. Es gibt keine transparenten Regeln der Gemeinde darüber, unter welchen Bedingungen und in welcher Form (digital/analog) Informationen veröffentlicht werden.

Keine maximale Öffentlichkeit Das von der CDU vorgeschlagene Prinzip der maximalen Öffentlichkeit hätte sichergestellt, dass alle rechtlichen Ermessensspielräume ausgeschöpft werden, um eine frühestmögliche Online-Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrundeliegenden Informationen zu ermöglichen. Ganz ohne Antrag.

Dass das derzeit nicht passiert, zeigt das Beispiel des Entschuldungsvertrages: Dieser wurde erst auf Antrag der CDU online veröffentlicht und den Bürgerinnen und Bürgerinnen auf diese Weise einfach und digital zugänglich gemacht.

Keine Verlässlichkeit, keine Transparenz Das Beispiel des Entschuldungsvertrages zeigt auch: Dass den Langeoogerinnen und Langeoogern von der Verwaltung Informationen zur Verfügung gestellt werden, geschieht derzeit nur auf freiwilliger Basis. Die Verwaltung bestimmt im Einzelfall, ob ein Dokument nur analog oder auch digital eingesehen werden darf, ob man sich hierfür vorher anmelden muss oder ob es jederzeit zugänglich ist. Es gibt keine Regeln, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen und wann etwas nicht veröffentlicht wird.

Daten- und Geheimnisschutz jederzeit gewährleistet Unser Vorschlag hätte dazu geführt, dass Informationen, die bei der Verwaltung vorliegen, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Daten- und Geheimnisschutzrechtes, allgemein zugänglich und verfügbar gemacht werden. Nach klaren Regeln und mit Verlässlichkeit.

Informationsfreiheit führt nur zu geringem Mehraufwand Bereits 2017 hat die damalige rot-grüne Landesregierung auf Basis der Erfahrungen in anderen Bundesländern berechnet, dass auf eine einzelne Kommune eine durchschnittliche Arbeitsbelastung von 32 Stunden pro Jahr zukommt. Das ist nur knapp mehr als eine halbe Stunde pro Woche! 

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind geschützt Im Gegensatz zu Behauptungen während der Ratssitzung sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Vorschlag der CDU gleich mehrfach geschützt. Unser Vorschlag sieht vor, dass Informationen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn diese nicht gewerblich genutzt werden sollen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag einen Ausschluss des Informationszugangs vor, wenn ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und hierdurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen kann. 

Es gibt keine Urteile, die Informationsfreiheitssatzungen verbieten Anders als in der Ratssitzung behauptet, gibt es keine Urteile, die Informationsfreiheitssatzungen in niedersächsischen Kommunen untersagen. Es gibt Informationsfreiheitssatzungen derzeit z.B. in Göttingen (seit 2011), in Braunschweig (seit 2012), in Lingen (seit 2013), in Oldenburg (seit 2019), in Stuhr (seit 2019) und in Wallenhorst (seit 2022). Diese Informationsfreiheitssatzungen sind teilweise seit mehr als 10 Jahren in Kraft.

Auch das geht: Amtsverschwiegenheit weicht Informationsfreiheit Entgegen anderslautender Behauptungen während der Ratssitzung, ist es ein normaler Vorgang, den sog. Grundsatz der Amtsverschwiegenheit zu Gunsten der Informationsfreiheit teilweise aufzuheben. Anders ergibt es auch keinen Sinn: Wer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, kann nicht gleichzeitig Informationen erteilen und Transparenz herstellen. Auf Bundesebene als auch in den meisten anderen Bundesländern wurde dieser Grundsatz mit der Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen aufgehoben.  Selbstverständlich sehen auch die niedersächsischen Kommunen, die schon über eine Informationsfreiheitssatzung verfügen, in ihren Satzungen die Aufhebung des Grundsatzes der Amtsverschwiegenheit vor – seit vielen Jahren schon!

Transparency International & Informationsfreiheit Der Rat und die Bürgermeisterin haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass die Inselgemeinde prüfen soll, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei Transparency International erfüllt werden. Eine wichtige Frage in der Checkliste zur Korruptionsprävention in Kommunen von Transparency International lautet: “Stellt die Kommune etwa durch eine Informationsfreiheitssatzung sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Zugang zu Dokumenten der Kommune erhalten?” – Für Langeoog ist die Antwort nun weiterhin: Nein.